Updates zu TRGS und TRBS

TRGS und TRBS zu Sicherheitsdatenblättern, explosionsfähigen Gemischen und Tankanlagen

(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bekannt gemacht:

  • Mit Datum vom 3. Februar 2022 die Neufassung der TRGS 220 „Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern“ (GMBl 2022, S. 173). Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) auf Grundlage der REACH-Verordnung ist in den „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) detailliert beschrieben. Nationale Aspekte werden hier jedoch nur teilweise berücksichtigt. Insofern soll die TRGS 220 den Ersteller und Anwender von SDB helfen, auch die nationalen Vorgaben entsprechend berücksichtigen zu können.
  • Mit Datum vom 23. Februar 2022 eine Änderung der TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ (GMBl 2022, S. 196). In Abschnitt 4.5.2 Absatz 8 Nummer 2 Satz 2 Buchstabe e wird der Begriff „Waveline WLP Dichtungen“ ersetzt durch „wellverpresste Flachdichtungen“.

Weiter hat das BMAS jeweils mit Datum vom 10. Februar 2022 folgende Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) bekannt gemacht:

  • Änderung der TRBS 1122 „Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen – Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV“ (GMBl 2022, S. 182). In Anhang 1 Tabelle A1.2 und in Anhang 5 Tabelle A5 wurden Zeilen eingefügt.
  • Änderung der TRBS 3151/TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“ (GMBl 2022, S. 183). Zum Anhang der TRBS 3151/TRGS 751 wurden der Anhang 2 „Einrichtungen der Elektromobilität in räumlicher Nähe zur Betankungsanlage“ und Anhang 3 „Mobile Gasfüllanlage für gasförmigen Wasserstoff“ angefügt.
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