Druckwelle über Duisburg

Unglück – Drei Menschen starben im Frühjahr 2016 bei der Explosion eines Tankschiffs während eines Werftaufenthalts in Duisburg-Ruhrort. Auch drei Monate danach sind noch viele Fragen offen.

Von Stefan Klein

Am letzten Märztag um exakt 8.41 Uhr ereignete sich auf dem Tankmotorschiff "Julius Rütgers", das sich für Reparaturarbeiten im Hafenbecken vor der Neuen Ruhrorter Werft befand, eine Explosion. Durch die Druckwelle wurden neben teils zentnerschweren Stahltrümmern auch zwei Werftmitarbeiter mehrere hundert Meter durch die Luft geschleudert. Beide starben, ihre Körper wurden an Land gefunden. Die Suche nach einem dritten Arbeiter verlief trotz des Einsatzes einer Hundertschaft mit Spürhunden, eines Hubschraubers und Polizeitauchern zunächst ergebnislos. Vier Arbeiter, die auf einem Schiff neben dem Unglückstanker tätig waren, wurden nur leicht verletzt. Sie hatten Glück, dass das Deck ihres Schiffs niedriger lag und sie somit "Deckung" hatten.

Durch die Explosion wurde einer der Tankräume der "Julius Rütgers" stark aufgerissen. Im Bugbereich brach ein Feuer aus. Als die ersten Feuerwehrleute sieben Minuten nach der Alarmierung eintrafen, brannte das Vorschiff bereits in voller Ausdehnung. Über Duisburg-Ruhrort stand eine kilometerweit sichtbare Rauchsäule. Die Duisburger Feuerwehr war mit einem Löschboot, zwei Einheiten der Berufsfeuerwehr und einem Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz.

Gasexplosion durch Ladungsreste

Schnell stand für die Polizei fest, dass sich auf der "Julius Rütgers" eine Gasexplosion ereignet haben musste. Offenbar hatten sich Rückstände der letzten Ladung – ein Spezialöl, das in den Niederlanden gelöscht worden war – zu Dämpfen entwickelt und dann entzündet. Die Feuerwehr hatte noch kurze Zeit nach dem Unglück eine explosionsfähige Gasatmosphäre im Schiff gemessen. Daher liefen die Ermittlungen zügig darauf hin, ob die für Werftaufenthalte obligatorische Gasfreiheitsbescheinigung (7.2.3.7.6 ADN) vorlag.

Die Suche nach der Zündquelle für die Explosion gestaltete sich indes schwierig. An Bord des Binnentankers wurde ein Schweißgerät gefunden. Ob dieses oder ein Winkelschleifer auch tatsächlich von den Arbeitern eingesetzt worden waren, sollten ggf. entsprechende Spuren aufweisende Wrackteile von der "Julius Rütgers" klären. Deren Bergung aus dem vier Meter tiefen, äußerst trüben Hafenbecken verzögerte sich aber. Es musste erst das Kranschiff "Ajax" aus Bingen am Mittelrhein nach Duisburg gelotst werden, um die bis zu 13 Tonnen schweren, ehemaligen Schiffswandteile zu bergen.

Ermittlung gegen Werft und Reeder

In dieser Phase, gut eine Woche nach dem Unglück, eröffneten Polizei und Staatsanwaltschaft offizielle Ermittlungsverfahren gegen zwei Personen wegen des Verdachts der fahrlässiger Tötung. Es handelt sich dabei zum einen um einen Verantwortlichen der Werft, zum anderen um einen Mitarbeiter der Reederei Jaegers, der die 2005 erbaute "Julius Rütgers" gehört.

Die Ermittler hatten zuvor die Prüfbescheinigung des Sachverständigen sichergestellt, der das Tankschiff nach seiner Ankunft in der Werft – dies war einen Tag vor dem Unglück – vorschriftsgemäß auf Gasfreiheit untersucht hatte. Der Sachverständige hielt nach seiner Kontrolle schriftlich fest, dass Arbeiten, die Flammen oder Funken erzeugen könnten, im Ladungsbereich nicht zulässig seien. "Zudem haben wir den Arbeitsauftrag der Reederei sichergestellt", sagt Ramon van der Maat, Sprecher der Duisburger Polizei. "Darauf stehen auch Arbeiten, die aus unserer Sicht gar nicht durchführbar sind, ohne zu schweißen." Das ist ein klarer Widerspruch zu Aussagen der Reederei Jaegers. Deren Geschäftsführer Dr. Gunther Jaegers hatte bereits am Unglückstag gegenüber lokalen Medien versichert, dass "feuertechnische Arbeiten am Schiff nicht vorgesehen waren". Die Ermittlungen dauern an und können sich noch hinziehen.

Erst am 21. April wurde bei Reinigungsarbeiten durch eine niederländische Fachfirma die Leiche des dritten Werftarbeiters entdeckt. Sie befand sich noch im havarierten Ladungstank des Unglücksschiffs.

(aus: gela 07/16, www.gefaehrliche-ladung.de)

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