Formular für schwere Unfälle

Für ihre Meldepflichten bei schweren Unfällen mit Gefahrstoffen müssen die EU-Mitgliedstaaten künftig einen Vordruck verwenden. Damit konkretisiert die Europäische Kommission die Pflichten aus der Seveso II-Richtlinie.

Im EU-Amtsblatt L006 vom 10. Dezember 2009 ist die Entscheidung der Kommission vom 2. Dezember 2008 zur Festlegung eines Meldevordrucks für schwere Unfälle gemäß der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso II-Richtlinie) veröffentlicht worden (2009/10/EG). Sie richtet sich an die Mitgliedstaaten und beinhaltet einen Fragebogen, der ausdrücklich auch auf Unfälle im Zusammenhang mit Transportvorgängen Bezug nimmt.

 

Um ihre Unfallmeldepflichten wahrnehmen zu können, steht den Mitgliedstaaten ein Registrier- und Informationssystem zur Verfügung. Damit ist eine elektronische Datenbank der Kommission gemeint, die über das Internet zugänglich ist.

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