Supplement zu SOLAS 2009

Die IMO hat Änderungen zum „Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See“ veröffentlicht.

(mih) Die International Maritime Organization (IMO) hat ein Supplement zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea – SOLAS) veröffentlicht. Die Änderungen wurden vom Schiffssicherheitsausschuss (Maritime Safety Committee – MSC) am 24. Mai 2012 mit der Resolution MSC.325(90) angenommen und betreffen die konsolidierte SOLAS-Fassung 2009. Die geänderten Regelungen gelten ab 1. Januar 2014.

Danach erhält Regel 4 „Beförderungsdokumente“ in Kapitel VII „Beförderung gefährlicher Güter“ Teil A „Beförderung gefährlicher Güter in verpackter Form“ folgenden neuen Wortlaut:

„1    Die Angaben, die sich auf die Beförderung von gefährlichen Gütern in verpackter Form beziehen, und das Container-/Fahrzeugpackzertifikat müssen mit den einschlägigen Bestimmungen des IMDG-Code im Einklang stehen und sind der von der Behörde des Hafenstaates bezeichneten Person oder Organisation zur Verfügung zu stellen.

2    Jedes Schiff, das gefährliche Güter in verpackter Form befördert, muss eine besondere Liste, ein besonderes Verzeichnis oder einen besonderen Stauplan mitführen, worin die an Bord befindlichen Güter und deren Stauplatz im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des IMDG-Code angegeben sind. Eine Kopie eines dieser Dokumente ist der von der Behörde des Hafenstaats bezeichneten Person oder Organisation vor dem Auslaufen zur Verfügung zu stellen.“

Dieser Wortlaut ist in 1.1.2.1 IMDG-Code in der Fassung des Amendments 36-12 wiederzufinden, welches ab 1. Januar 2014 verpflichtend anzuwenden ist.

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