Straßenfahrzeuge auf Ro/Ro-Schiffen
Überarbeitete Richtlinien für Sicherungsvorkehrungen bei der Beförderung von Straßenfahrzeugen mit Ro/Ro-Schiffen veröffentlicht
(ur) Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr hat die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.479(102), „Überarbeitete Richtlinien für Sicherungsvorkehrungen bei der Beförderung von Straßenfahrzeugen mit RO/RO-Schiffen“, mit Datum vom 4. April 2022 in deutscher Sprache bekannt gemacht (VkBl. 2022 S. 247).
Diese Richtlinien für Sicherung und Verzurrung von Straßenfahrzeugen an Bord von Ro/Ro-Schiffen beschreiben insbesondere die Sicherungsvorkehrungen auf dem Schiff und an den Fahrzeugen sowie die anzuwendenden Sicherungsmethoden.
Sie gelten für Ro/Ro-Schiffe, die regelmäßig Straßenfahrzeuge auf langen oder kurzen internationalen Reisen in ungeschützten Gewässern befördern. Sie betreffen
- Straßenfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeuge sowie der Ladung von 3,5 bis 40 t; und
- Sattelkraftfahrzeuge gemäß 3.2.4 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 45 t, die mit Ro/Ro-Schiffen befördert werden können.
Reeder und Schiffswerften sollen beim Entwurf und Bau von Ro/Ro-Schiffen, für die diese Richtlinien gelten, insbesondere die Abschnitte 4 (Laschpunkte auf den Schiffsdecks) und 6 (Zurrungen) berücksichtigen. Hersteller, Eigner und Betreiber von Straßenfahrzeugen, die auf Ro/Ro-Schiffen befördert werden können, sollen insbesondere die Abschnitte 5 (Laschpunkte an Straßenfahrzeugen) und 7 (Stauung) berücksichtigen.

