Ostsee-MoU: DSLV ist unzufrieden

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband möchte eine Regelung über weiterzugebende Gefahrgutinformationen praxisgerechter gestalten.

(mih) Das seit Anfang 2015 geltende Memorandum of Understanding für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee (MoU) wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Datum vom 13. November 2014 im Verkehrsblatt bekannt gemacht (VkBl. 2014 S. 810). Die Änderungen wurden dieses Mal in einem schriftlichen Verfahren gemäß Anlage 2 zum MoU unter der Leitung Dänemarks beschlossen.

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, eine aus Sicht des DSLV nicht praxisgerechte Forderung in § 5 Abs. 2 MoU abzuschaffen: Danach müsse der Versender oder sein Vertreter dem Schiffsführer mitteilen, ob gefährliche Güter nach Kap. 3.4 bzw. Kap. 3.5 ADR/RID befördert werden. Diesem Vorschlag seien die Zeichnerstaaten aber nicht gefolgt. Stattdessen sei diese Regelung sogar erweitert worden: Nun sind zusätzlich auch die jeweiligen UN-Nummern anzugeben.

Der DSLV hat zwischenzeitlich mit dem BMVI Kontakt aufgenommen, das mitteilte, dass die nächste MoU-Änderung wieder im Rahmen einer Konferenz beschlossen werden würde. Der DSLV will sich nun zunächst national über die AG Seeschifffahrt des Ständigen Ausschusses Gefahrgutbeförderung (AGGB) im Gefahrgut-Verkehrs-Beirat (GVB) des BMVI darum bemühen, die Regelung in § 5 Abs. 2 MoU praxisgerechter zu gestalten.

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