IMSBC-Code: aktualisierte Regelungen
Die BG Verkehr hat Übersetzungen von fünf IMO-Rundschreiben bekannt gemacht, die Beförderungen von Schüttgut über See betreffen.
(mih) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hat fünf Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses (MSC – Maritime Safety Committee) der International Maritime Organizsation (IMO) in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht. Die Rundschreiben betreffen den Internationalen Code für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC-Code – International Maritime Solid Bulk Cargoes Code). Sie wurden im Verkehrsblatt (VkBl.) 2013 S. 993, 1012, 1015, 1016 bzw. 1019 unter den lfd. Nrn. 209 bis 213 veröffentlicht.
- Änderungsentwurf (02-13) zum IMSBC-Code – Circular letter No. 3317 vom 23. Oktober 2012
- Listen von Schüttgütern, die von einem fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystem befreit werden können oder bei denen ein fest eingebautes Gas-Feuerlöschsystem unwirksam ist – MSC.1/Circ.1395/Rev.1 vom 9. Juli 2013
- Vorzeitige Umsetzung der Änderung 02-13 des IMSBC-Codes – MSC.1/Circ.1452 vom 9. Juli 2013
- Richtlinien für die Übermittlung von Informationen und das Ausfüllen der Formvorgaben für die Darstellung der Eigenschaften von Ladungen, die nicht im IMSBC-Code aufgeführt sind und für die Darstellung der Bedingungen für ihre Beförderung – MSC.1/Circ.1453 vom 9. Juli 2013
- Richtlinien für die Entwicklung und Genehmigung von Verfahren der Probenahme, der Prüfung und Überwachung des Feuchtigkeitsgehalts von Schüttladungen, die breiartig werden können – MSC.1/Circ.1454 vom 9. Juli 2013.

