IMDG-Code deutsch, Amdt. 37-14 bekannt gemacht

Gefahrgutbeförderungen mit Seeschiffen nach den neuen Regelungen sind bereits ab 1. Januar 2015 möglich, um multimodale Transporte zu vereinfachen.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) in der Fassung des Amendment 37-14 mit Datum vom 13. November im Verkehrsblatt (VkBl.) 23/2014 unter der lfd. Nr. 199 auf S. 810 bekannt gemacht.

Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat in seiner 93. Sitzung Änderungen zum IMDG-Code (Amendment 37-14) beschlossen. Nach der Entschließung MSC.372(93) dürfen die Bestimmungen des IMDG-Codes 2014 ab 1. Januar 2015 auf freiwilliger Basis angewendet werden, um die multimodale Beförderung gefährlicher Güter zu vereinfachen.

Die deutsche Übersetzung des IMDG-Codes 2014 wird als Beilage zum Verkehrsblatt veröffentlicht (Dokument Nr. B 8185). Die Änderungen der deutschen Fassung des IMDG-Codes, die auf der Entschließung MSC.372(93) beruhen, sind durch graue Hinterlegung der Textstellen kenntlich gemacht. Darüber hinaus enthält der Text weitere redaktionelle Anpassungen, um die Terminologie mit den Gefahrgutbeförderungsvorschriften für andere Verkehrsträger zu harmonisieren.

Diese amtliche deutsche Fassung ist eine fachlich und sprachlich geprüfte Übertragung des englischen Textes in die deutsche Sprache. Es kann insofern davon ausgegangen werden, dass der deutsche Text mit dem international verbindlichen englischen Text übereinstimmt. Bei internationalen Streitfällen ist jedoch die englische Fassung des IMDG-Codes heranzuziehen.

Die rechtsverbindliche Einführung wird durch eine Änderung der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) erfolgen. Soweit Transporte gefährlicher Güter mit Seeschiffen ab 1. Januar 2015 unter Anwendung der Bestimmungen des IMDG-Codes 2014 vorgenommen werden, werden die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden auf eine Ahndung von Verstößen nach der GGVSee verzichten, durch die in den vorgenannten Fällen von noch geltenden Bestimmungen des IMDG-Codes 2012 abgewichen wird. Dies ist mit den zuständigen Behörden der Länder abgestimmt worden.

Das Buch „IMDG-Code 2015“ mit dem Amdt. 37-14 vom Storck Verlag Hamburg ist jetzt lieferbar. Es basiert auf der amtlichen deutschen Übersetzung, d.h. die Vorschriftentexte sind mit dem amtlichen Text identisch. Die beiliegende CD-ROM enthält ergänzend zu allen UN-Nummern Datenblätter, in denen die jeweils relevanten Vorschriften zu dieser UN-Nummer zusammengestellt sind, sowie sämtliche Texte des IMDG-Codes in der Fassung des Amdt. 37-14 und des Amdt. 36-12.

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