Bundesrat fordert schärfere Regelungen für Gefahrgut-Containerschiffe

Die Bundesregierung solle sich u.a. dafür einsetzen, Container auf Seeschiffen besser zu sichern und im Fall einer Havarie schneller orten zu können.

(mih) Der Bundesrat reagiert auf die Havarie des Containerschiffs MSC Zoe, das am 2. Januar 2019 auf dem Weg von Sines (Portugal) nach Bremerhaven bei stürmischem Wetter auf dem küstennahen Schifffahrtsweg Terschelling German Bight vor der niederländischen und deutschen Nordseeküste rund 290 Container verloren hatte. Mit einer, in seiner 975. Sitzung am 15. März 2019 gefassten Entschließung (Drucksache 68/19 (Beschluss)) fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, sich für weitreichendere Regelungen beim Transport von Gefahrgut auf Containerschiffen einzusetzen, um den Meeres- und Küstenschutz zu verbessern.

Um konkrete wirksame Maßnahmen zu definieren, ist nach Ansicht der Länder der Bericht der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) abzuwarten, der Aufschluss über die genauen Ursachen des Unfalls liefern soll. Bereits jetzt könne aber geprüft werden, Schifffahrtsrouten-Regelungen international zu verschärfen, um küstennahe Havarien von Containerschiffen zu vermeiden. So müssten z.B. schon heute Tankschiffe und Gastankschiffe bestimmter Größenordnungen küstenferneres Verkehrstrennungsgebiet mit größerer Wassertiefe befahren.

Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, geeignete Verfahren zu definieren, um Container an Bord besser zu sichern und, insbesondere solche mit Gefahrgut, im Fall einer Havarie schneller zu orten.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gebe es hierfür nicht.

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