Bruttogewicht von Containern

Der DSLV und das KDS haben eine Übersicht über die IMO-Vorschriften zur Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern zusammengestellt.

(mih) Eine Hauptgefahrenquelle beim Gütertransport in Seecontainern liegt darin, dass das höchstzulässige Bruttogewicht beim Beladen überschritten wird. Um die Sicherheit des Schiffes und seiner Besatzung, der Arbeiter in den Häfen, der Ladung sowie die Sicherheit im Seeverkehr zu gewährleisten, hat die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im November 2014 beschlossen, dass die Bruttomasse eines Containers vor Verladung auf ein Seeschiff vom Befrachter zu verifizieren und zu dokumentieren ist.

Dazu haben der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und das Komitee Deutscher Seehafenspediteure im DSLV (KDS) ein gemeinsames Merkblatt veröffentlicht: Übersicht über die IMO-Vorschriften zur Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern.

Die Regelung gilt sowohl für Gefahrgut- als auch für Nicht-Gefahrgutcontainer. Die Verladung eines Containers auf ein Schiff soll ohne eine bestätigte Bruttomasse ab 1. Juli 2016 nicht mehr möglich sein. Da die Beladung von Überseecontainern sehr häufig im Binnenland erfolgt, betreffen die neuen Vorgaben der IMO insbesondere auch die verladende Exportwirtschaft.

Um Verzögerung und Mehrkosten in den Häfen zu vermeiden, sollte vor einer Containerbeladung zwischen den verantwortlichen Beteiligten abgestimmt werden, wer welche Methode zur Gewichtsverifizierung anwendet bzw. anwenden lässt. Insofern soll das Merkblatt den betroffenen Unternehmen zur Orientierung einen Überblick über die internationalen Vorgaben der IMO sowie der nationalen Umsetzung in Deutschland geben.

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