Zeitgleich mit dem bevorstehenden Jahreswechsel tritt der IMDG-Code in der Fassung des Amdt. 38-16 in Kraft. Gefahrgutbeförderungen mit Seeschiffen gemäß Amdt. 37-14 sind dann nicht mehr erlaubt.
(mih) Am 1. Januar 2018 tritt der IMDG-Code in der Fassung des Amendment (Amdt.) 38-16 verbindlich und ohne Übergangsfrist in Kraft. Gefahrgutbeförderungen mit Seeschiffen müssen dann zwingend diesen Vorschriften entsprechen, Transporte gemäß Amdt. 37-14 sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt. Die rechtsverbindliche Einführung in Deutschland ist kürzlich durch eine Änderung der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) erfolgt (BGBl. 2017 I S. 3859).
Das Amdt. 38-16 des IMDG-Codes gilt voraussichtlich zwei Jahre und ist mit ADR/RID/ADN 2017 harmonisiert. Aufgrund einer Duldung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) darf das Amdt. 38-16 freiwillig aber bereits seit Anfang 2017 angewendet werden, um verkehrsträgerübergreifende Gefahrgutbeförderungen zu erleichtern (VkBl. 2016 S. 718).
Das Buch IMDG-Code 2017 mit dem Amdt. 38-16 von ecomed-Storck, Storck Verlag Hamburg (ISBN 978-3-86897-323-5) basiert auf der amtlichen deutschen Übersetzung, d.h. die Vorschriftentexte sind mit dem amtlichen Text identisch. Die beiliegende CD-ROM enthält ergänzend zu allen UN-Nummern Datenblätter, in denen die jeweils relevanten Vorschriften zu dieser UN-Nummer zusammengestellt sind, sowie weitere nationale und internationale Regelungen. Zudem sind darauf sämtliche Texte des IMDG-Codes in der Fassung des Amdt. 38-16 zu finden.
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