PHMSA übernimmt Vorgaben der ICAO-TI 2015-2016 für Lithiumbatterien

Seit heute gelten in den USA Einschränkungen und Verbote für Lithiumbatterien im Luftverkehr, wie sie bereits in den ICAO-TI 2015-2016 festgelegt worden sind.

(ur) Die Interim Final Rule (IFR - Docket No. PHMSA-2016-0014 (HM-224I) der amerikanischen Gefahrgutbehörde Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration (PHMSA) ist
am 6. März 2019 im Federal Register veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Damit harmonisiert die amerikanische Gefahrgutbehörde die Regeln für den Transport von Lithium-Zellen und -Batterien mit den Bestimmungen der ICAO-TI 2015-2016. Im Wesentlichen betrifft das

  • ein Verbot von Lithiumzellen und -batterien als Fracht in Passagierflugzeugen und
  • die Anforderung, dass UN 3480 auf Frachtflugzeuge höchstens mit 30 Prozent der Gesamtkapazität geladen sein darf
  • maximal ein Versandstück / Umverpackung mit kleinen Lithiumzellen/-batterien pro Sendung zulässig ist

Als Konsequenz des Frachtverbots auf Passagierflugzeugen kann nicht länger die Sondervorschrift A51 des 49 CFR (§ 172.102(c)(2)) zum Transport von Lithium-Flugzeugbatterien angewendet werden. Jedoch dürfen weiterhin, wie Gefahrgut-Expertin und Mitinhaberin des Münchner Lithium-Batterie-Service Eva Glimsche sagte, UN 2794 und UN 2795 bis zu 100 kg Gewicht pro Flugzeug-Batterie auf Passagierflugzeugen befördert werden.

Analog zu den ICAO-TI dürfen mit einer Genehmigung Batterien mit einem höheren Ladezustand (State Of Charge – SOC) transportiert werden:
„Consistent with the ICAO Technical Instructions, PHMSA authorizes the transport of lithium ion cells or batteries on cargo-only aircraft at a higher state of charge subject to the approval of the Associate Administrator for Hazardous Materials Safety”.

Eine Ausnahme gilt auch für Ersatzzellen und -batterien medizinischer Geräte, wenn das vorgesehene Ziel für die Zellen oder Batterien nicht täglich von Frachtflugzeugen bedient wird und die Batterien für die medizinische Pflege notwendig sind. Dann dürfen zwei speziell für ein medizinisches Gerät verwendete Lithiumzellen oder -batterien in Passagierflugzeugen transportiert werden und mit Zustimmung des zuständigen Beamten mit mehr als 30 Prozent ihrer Gesamtkapazität geladen sein.

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