Die IATA hat verschiedene Erläuterungen und Leitlinien auf den neuesten Stand gebracht.
(mih) Angesichts der rasant steigenden weltweiten Nachfrage nach batteriebetriebenen Produkten und der Umstellung auf Netto-Null-CO2-Emissionen steht der Luftverkehr vor neuen Herausforderungen, um Batterien sicher handhaben und transportieren zu können. Laut der International Air Transport Association (IATA) berge die zunehmende Beförderung von Batterien – von Elektrofahrzeugen bis hin zu E-Bikes –potenzielle Risiken nicht nur für Flugzeuge, sondern auch für Passagiere und Besatzung.
Trotz Vorschriften zur Deklaration von Gefahrgut durch Versender würden viele Sendungen aufgrund mangelnden Verständnisses der von Batterien ausgehenden Gefahren falsch gekennzeichnet oder gehandhabt. Um die Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen, hat die IATA einen Leitfaden für Versender, Spediteure, Bodenabfertigungspersonal, Fluggesellschaften und Passagiere entwickelt.
Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Batterien dürfen je nach Konfiguration und Wattstundenzahl (bei wiederaufladbaren Batterien) bzw. Lithiumgehalt (bei nicht wiederaufladbaren Batterien) im Luftverkehr befördert werden. Ersatzbatterien sind im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt. Um es leichter zu machen, die Anforderungen für den Transport von Batterien, einschließlich Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Batterien, vollständig zu erfüllen, hat die IATA einen Leitfaden für Batterien erstellt. Das aktualisierte Battery Guidance Document ist nun auf dem Stand 1. Januar 2025. Darin sind auch Hinweise zum Transport von batteriebetriebenen Frachtverfolgungsgeräten und Datenloggern zu finden.
Weiterhin gibt es seit Beginn dieses Jahres eine neue Anforderung in den Verpackungsvorschriften für den Lufttransport von Lithiumbatterien, die mit Ausrüstungen verpackt oder in Ausrüstungen enthalten sind (Verpackungsanweisungen 966 Teil II, 967 Teil I und II, 969 Teil II und 970 Teil I und II). Diese gilt als zusätzliche Maßnahme für Verpackungen, die nicht der UN-Spezifikation entsprechen. Die Auslegung ist im Dokument Packaging Requirement – Lithium Batteries Navigating the 3m Stack Test dargestellt.
Außerdem hat die IATA die Erläuterungen und Leitlinien zum Transport von Batterien, Nickel-Metallhydrid (UN 3496) per Luftfracht überarbeitet.
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