Addendum 1 zu den IATA-DGR 2025

Die Anpassungen betreffen schwerpunktmäßig die Beförderung von Lithiumbatterien und Natrium-Ionen-Batterien.

(mih) Die International Air Transport Association (IATA) hat das Addendum 1 zur 66. Ausgabe ihrer Gefahrgutvorschriften (Dangerous Goods Regulations – DGR) mit Datum vom 30. April 2025 veröffentlicht. Die Ergänzungen und Korrekturen gelten rückwirkend ab 1. Januar 2025 und stehen in den Sprachen Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Japanisch, Russisch und Spanisch zur Verfügung.

Zahlreiche Änderungen betreffen die Beförderung von Lithiumbatterien bzw. die Erweiterung der Vorschriften auf den Transport von Natrium-Ionen-Batterien. Ebenfalls bei den Luftverkehrsgesellschaften im Fokus: die Beförderung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb (z.B. Ladezustand (SoC), feuerfester Container, Brandbegrenzungsdecke) sowie die Forderung nach einer 24-Stunden-Notfalltelefonnummer.

Das Addendum enthält neue oder ergänzte Abweichungen folgender Staaten: Vereinigte Arabische Emirate (AEG), Kanada (CAG), Chile (CLG), Vereinigtes Königreich (GBG) und Kosovo (KSG). Zudem haben 35 Luftverkehrsgesellschaften eigene Abweichungen gestrichen, geändert oder neu hinzugefügt.

Im Verzeichnis der gefährlichen Güter in Abschn. 4.2 werden Einträge für UN 1835 und UN 3423 aus den IATA-DGR 2024 gemäß Sonderbestimmung A234 eingefügt bzw. geändert. Weitere Änderungen in diesem Verzeichnis betreffen die UN-Nummern 3171, 3292, 3551 und 3552.

Änderungen sind in den Sonderbestimmungen A88 und A164 sowie in den Verpackungsanweisungen 372, 966, 967, 968, 969, 970, 977 und 978 zu beachten. Außerdem gibt es Anpassungen in den Abschn. 5, 7, 8, 9 und im Anh. A.

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