Neue Regelungen für Lithium-Batterien per Flugzeug

Die IATA hat Informationen über Vorschriftenänderungen zusammengestellt, die voraussichtlich ab 1. April 2016 gelten werden.

(mih) Die International Air Transport Association (IATA) hat bevorstehende Vorschriftenänderungen für die Beförderung von Lithium-Batterien per Flugzeug, die voraussichtlich am 1. April 2016 in Kraft treten werden, in einem zwei Seiten umfassenden Dokument zusammengestellt. Diese Änderungen sind das Ergebnis der 25. Sitzung des Dangerous Goods Panel (DGP) der International Civil Aviation Organization (ICAO), die Ende Oktober in Montreal stattgefunden hat.

Danach sollen u.a. Lithium-Ionen-Batterien als Fracht künftig nur befördert werden dürfen, wenn ihr Ladezustand nicht mehr als 30 % beträgt. Zudem sollen Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480. Verpackungsanweisung 965, Abschn. II) und Lithium-Metall-Batterien (UN 3090 Verpackungsanweisung 968, Abschn. II) auf nicht mehr als ein Versandstück je Sendung beschränkt werden. Ein komplettes Verbot der Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien als Fracht mit Passagierflugzeugen fand im DGP keine Mehrheit.

Das DGP hatte auf seiner 25. Sitzung eine Reihe von Vorschlägen im Zusammenhang mit Sicherheitsbedenken bei der Beförderung von Lithium-Batterien als Fracht diskutiert. Diese Vorschläge resultierten aus Tests des Technical Center der US-amerikanischen Federal Aviation Administration (FAA) mit Halon, welches als Brandbekämpfungsmittel in Frachträumen von Passagierflugzeugen eingesetzt wird. Demnach ist Halon nicht in der Lage, ein Feuer zu unterdrücken, an dem große Mengen von Lithium-Ionen-Zellen beteiligt sind.

Das DGP unterstützt des Weiteren die Entwicklung leistungsabhängiger Standards für Verpackungen für Lithium-Batterien (UN 3480 und UN 3090). Diese sollen voraussichtlich Eingang in die Ausgabe 2017-2018 der Technical Instructions (TI) der ICAO finden, die ab 1. Januar 2017 gelten werden.

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