​Neue Gebühr für Qualifikationsnachweis

Die LuftkostV ist erneut angepasst worden und weist u.a. eine neue Amtshandlung der Luftfahrtverwaltungen auf, die Gefahrgut-Ausbilder im Luftverkehr betrifft.

(mih) Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) ist erneut angepasst worden. U.a. gibt es im Gebührenverzeichnis (zu § 2 Abs. 1) nun eine neue Nr. 3a und somit eine weitere „sonstige Amtshandlung der Luftfahrtverwaltungen“: Danach kostet ein Qualifikationsnachweis für die Ausbilder von

  • Speditionsangestellten, die an der Abwicklung von Gefahrgut beteiligt sind,
  • Angestellten von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, die gefährliche Güter annehmen,

seit gestern 500 EUR.

Dies ist in Art. 4 Nr. 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa des Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) vom 28. Juni 2016 (BGBl. 2016 I S. 1548) festgelegt, welches der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen hat.

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