Neue Gebühr für Qualifikationsnachweis
Die LuftkostV ist erneut angepasst worden und weist u.a. eine neue Amtshandlung der Luftfahrtverwaltungen auf, die Gefahrgut-Ausbilder im Luftverkehr betrifft.
(mih) Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) ist erneut angepasst worden. U.a. gibt es im Gebührenverzeichnis (zu § 2 Abs. 1) nun eine neue Nr. 3a und somit eine weitere „sonstige Amtshandlung der Luftfahrtverwaltungen“: Danach kostet ein Qualifikationsnachweis für die Ausbilder von
- Speditionsangestellten, die an der Abwicklung von Gefahrgut beteiligt sind,
- Angestellten von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, die gefährliche Güter annehmen,
seit gestern 500 EUR.
Dies ist in Art. 4 Nr. 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa des Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) vom 28. Juni 2016 (BGBl. 2016 I S. 1548) festgelegt, welches der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen hat.

