Luftverkehr: Zahl der Gefahrgutzwischenfälle fast unverändert

Das LBA hat seine Statistik über gemeldete Gefahrgutzwischenfälle im Luftverkehr und auf Verkehrsflughäfen fortgeschrieben.

(mih) Gemäß den international gültigen Gefahrgutvorschriften sind Gefahrgutzwischenfälle im Luftverkehr und auf Verkehrsflughäfen innerhalb von 72 Stunden an die zuständigen Behörden zu melden – die zuständige Behörde in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Im vergangenen Jahr wurden laut LBA 98.827 Gefahrgutzwischenfälle gemeldet; das sind etwa 1,9 % weniger als 2015. Um dem LBA Gefahrgutzwischenfälle zu melden, steht ein Formular (Dangerous Goods Occurrence Report) zur Verfügung.

Die Tabelle zeigt die Entwicklung bei den gemeldeten Gefahrgutzwischenfällen seit 2004:

Jahr gemeldete
Gefahrgutzwischenfälle
2016 98.827
2015* 100.704
2014 58.822
2013 73.085
2012 88.007
2011 74.094
2010 80.399
2009 37.510
2008 20.851
2007 11.641
2006** 5.231
2005 1.149
2004 1.385

* Der hohe Anstieg bei den Meldungen im Jahr 2015 resultiert vor allem aus der intensiven Aufklärungsarbeit des LBA in der Logistikbranche, die dazu geführt hat, dass sich die Meldepraxis weiter verbessert hat. Überdies wird das Reisegepäck von Passagieren u.a. auf den Transport von Gefahrgütern kontrolliert.

** Seit 2006 werden dem LBA von den Luftfahrtunternehmen und Verkehrsflughäfen zusätzlich alle Gefahrgutzwischenfälle gemeldet, bei denen Entnahmen im Reisegepäck der Passagiere stattgefunden haben. Da gleichzeitig in den vergangenen Jahren verstärkt kontrolliert wurde, hat sich die Zahl der gemeldeten Zwischenfälle deutlich nach oben verändert.

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