Luftfrachtsicherheit: Schwerwiegende Mängel aufgedeckt

Nach den vereitelten Anschlägen mit Luftfrachtbomben hat das Luftfahrt-Bundesamt weiter unangekündigt Luftfrachtunternehmen kontrolliert. Dabei wurden Mängel festgestellt, die teilweise bis zum Entzug des Status des „Bekannten Versenders“ geführt haben.

(ur) - Im Fokus der Kontrollen standen dieses Mal rund 70 sogenannte „Bekannte Versender“ und „Reglementierte Beauftragte“.
Diese spielen bei der Gewährleistung der „sicheren Lieferkette“ für Luftfracht eine zentrale Rolle.

Ergebnisse der Kontrollen:

  • Die Inspektionen bei rund 70 Unternehmen haben teilweise bis zum Entzug des Status des Bekannten Versenders geführt. Besonders im Bereich der Zugangskontrolle wurden Mängel festgestellt.
  • Drei Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen wurde der Status des „Bekannten Versenders“ entzogen. Sie sind damit kein Glied der sicheren Lieferkette mehr.
  • Drei Unternehmen aus Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen konnte die Neuzulassung als „Reglementierte Beauftragter“ aufgrund schwerwiegender Mängel - z.B. unzureichende bauliche Voraussetzungen - nicht erteilt werden.
  • Bei rund 20 Unternehmen wurden leichtere Mängel festgestellt, insbesondere fehlende Schulungsnachweise des Sicherheitspersonals oder fehlerhafte Frachtpapiere. Den Unternehmen wurden strenge Auflagen auferlegt und weitere Kontrollen angeordnet.  Betroffen waren Unternehmen aus Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

„Deutschland erfüllt bei der Luftfrachtsicherheit hohe Standards. Dennoch müssen wir wachsam bleiben, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Deshalb haben wir in den vergangenen Wochen unsere Kontrollen verstärkt“, sagte Verkehrsminister Peter Ramsauer. „Mit unangemeldeten Besuchen wollen wir Schwachstellen aufspüren und umgehend beseitigen. Unternehmen, die unseren Sicherheitsauflagen nicht genügen, wird die Lizenz entzogen. Wir wollen die Sicherheit der Lieferkette weiter verbessern – gemeinsam mit den Unternehmen.“

Schwerpunkte der Kontrollen des Luftfahrt-Bundesamtes waren:

  • Zugangstests an Betriebsstätten
  • Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen gemäß unterzeichneter Sicherheitserklärung
  • laufende Aufsicht bei Reglementierten Beauftragten und Bekannten Versendern im Bereich der Frachtabfertigung

Unmittelbar nach den vereitelten Paketbombenanschlägen wurden bereits „Reglementierte Beauftragte“ in ganz Deutschland mit den Schwerpunkten München, Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf, Köln/Bonn, Berlin, Hamburg und Leipzig vom Luftfahrtbundesamt verstärkt kontrolliert.  Dabei wurde vor allem geprüft, ob die vom Bundesverkehrsministerium angeordneten Sofortmaßnahmen auch eingehalten werden.

Die Kontrollen haben keine schwerwiegenden Mängel ergeben. Mehrere der geprüften Röntgengeräte erfüllten jedoch nicht die geforderten technischen Voraussetzungen, so dass eine sofortige technische Überprüfung vorgenommen und die Fehler beseitigt wurden.

Der „Bekannte Versender“ gibt die identifizierbare Fracht als Erster in den Sendungslauf. Dabei ist die Luftfracht z.B. vor unbefugtem Eingriff zu schützen. Zudem müssen Mitarbeiter geschult werden.

Bei „Bekannten Versendern“ handelt es sich in der Regel um Hersteller von Wirtschaftsgütern, die exportiert werden. „Reglementierte Beauftragte“ sind z. B. Spediteure oder Logistikunternehmen, die Frachtkontrollen durchführen und die Pakete auch röntgen.

Die Unternehmen werden durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen und überwacht. Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 600 „Reglementierte Beauftragte“.

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