Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen der Gefahrgutvorschriften im Luftverkehr
(ur) Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat mit Datum vom 23. Februar 2021 das Addendum No. 2 zur Ausgabe 2021-2022 der Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air (ICAO-TI) in englischer Sprache veröffentlicht.
In Teil 3, Kapitel 3, Seite 3-3-28, Sondervorschrift A220, wird der Begriff "COVID-19 Impfstoffe" geändert in "COVID-19 Pharmazeutika". Zudem wird folgender Satz neu eingefügt:
„Dieselbe Verpackungskonfiguration, wenn sie ohne das COVID-19-Arzneimittel zum Zweck der Verwendung oder Wiederverwendung versandt wird, unterliegt ebenfalls nicht den Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen von Abschnitt II der Verpackungsanweisung 967 oder 970, je nachdem, was zutrifft, vorausgesetzt, es wurden vorher Vereinbarungen mit dem Luftfahrtunternehmen getroffen.“
In Teil 7, Kapitel 1, Seite 7-1-3, Absatz 1.7, wird folgende Anmerkung hinzugefügt:
„Anmerkung 3: Spezifische Hinweise zu Sicherheitsrisikobewertungen im Zusammenhang mit Sendungen, die COVID-19 Pharmazeutika enthalten, finden Sie unter www.icao.int/safety/OPS/OPS-Normal/Pages/Safety-transport-vaccines.aspx.“
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