IATA-DGR 2017: Addendum 1

Damit übernehmen die Luftverkehrsgesellschaften u.a. geänderte Regelungen in den ICAO-TI für tragbare elektronische Geräte, die mit Lithiumbatterien betrieben werden.

(mih) Die International Air Transport Association (IATA) hat mit Datum vom 20. Juni 2017 das Addendum 1 zur 58. Ausgabe ihrer Dangerous Goods Regulations (DGR) für dieses Jahr in fünf Sprachen bekannt gemacht, u.a. Englisch und Deutsch. Die Änderungen gelten unmittelbar.

Damit werden verschiedene Abweichungen der Staaten Australien, Belgien, Deutschland, Italien, Saudi-Arabien und USA in Unterabschn. 2.8.2 hinzugefügt und geändert. Gleiches gilt für Abweichungen von 35 Luftverkehrsgesellschaften (3K, 5X, AI, AZ, BF, BR, CA, CI, CX, FX, GF, GH, HG, JL, JU, KA, LD, LX, ME, MN, MP, OK, OS, P3, PG, RU, S7, SQ, SS, TS, UU, UX, VN, X5 und XG) in Unterabschn. 2.8.3.

Außerdem werden in Unterabschn. 2.3 die Bestimmungen hinsichtlich tragbarer elektronischer Geräte, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, aktualisiert. Diese Korrekturen basieren auf dem Addendum No. 2 zur Ausgabe 2017-2018 der Technical Instructions (TI) der International Civil Aviation Organization (ICAO), veröffentlicht mit Datum vom 21. Juni 2017. Weitere Änderungen betreffen Abschn. 1, 3, 4, 5 und 10 (u.a. verschiedene Verpackungsanweisungen) sowie Anh. D.1.

Die 58. Ausgabe der IATA-DGR gibt es in Englisch und in Deutsch: jeweils als Handbuch mit rund 1.000 Seiten, in elektronischer Form auf CD-ROM oder als Kombination. Die IATA-DGR werden von allen IATA-Mitgliedsgesellschaften bei der Gefahrgutbeförderung per Flugzeug eingehalten.

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