Grundsätzliches zum CBTA

LBA veröffentlicht Gefahrgutschulungs-Anforderungen nach CBTA

(ur) Mit Datum vom 2. Januar 2023 hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die „Bekanntmachung über die Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr und die Anforderung an die Schulung der betroffenen Personen“ in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL 2022-2-713) veröffentlicht. Damit werden die Adressaten einerseits als auch Abläufe und Anforderungen an Schulungen im Rahmen des sogenannten Competency-based Training and Assessment (CBTA) andererseits beschrieben und festgelegt.

Das Ziel der kompetenzbasierten Gefahrgutschulung und -beurteilung ist die Bereitstellung von kompetentem Personal für den sicheren und effizienten Transport von Gefahrgütern im Luftverkehr.
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers ein Gefahrgut-Kompetenzmodell aus dem generischen ICAO-Kompetenzrahmen zu erstellen und auf die Bedürfnisse der eigenen Organisation anzupassen. Dabei muss das angepasste Modell die Vorgaben aus dem ICAO Doc. 10147 sowie den Veröffentlichungen des LBA berücksichtigen.

Ein Orientierungs-Hilfsmittel ist dabei die „Tätigkeitsbeschreibung – CBTA“ (Stand 04.01.2023) im Zusammenhang mit der Beförderung von Luftfracht, Post, Gepäck und Passagieren. Sie beschreibt stichwortartig die jeweilige Tätigkeit, die dazugehörige Ausbildungsart (bspw. Präsenzschulung) sowie die Anforderungen an die Qualifikation, die der Ausbilder erfüllen muss.

Das Personal muss vor Aufnahme der Tätigkeit entsprechend der Beurteilung des Arbeitgebers für seine jeweiligen Zuständigkeiten geschult werden. Diese Schulungen müssen mindestens die Vorgaben der „Matrix Schulungsanforderungen Competency Based Training and Assessment (CBTA)“ – „Orientierungshilfe – CBTA“ (Stand 02.01.2023) des LBA umfassen.

Weiter werden in der 17-seitigen Bekanntmachung die Ausgestaltung des Gefahrgutschulungsprogramms, Inhalte von Schulungsprogrammen für Personal von benannten Postbetreibern, Prüfung, Dokumentation (Schulungsaufzeichnungen und Schulungsnachweise (Zertifikate)), die Qualifikation von Ausbildenden sowie das Thema Online-Schulung (Anforderungen, Auflagen, Genehmigungsvoraussetzungen) behandelt.

Für die Genehmigung eines Gefahrgutprogramms hat das LBA einen „Musterantrag zur Prüfung von Gefahrgutschulungsprogrammen“ (Stand 02.01.2023) veröffentlicht.

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