Zusätzliche Vorschriften in den Niederlanden

Bei Gefahrguttransporten per Lkw im Nachbarland sind gegebenenfalls zusätzliche Bestimmungen zu beachten.

(mih) Die zuständigen Behörden der Niederlande haben gemäß Abschnitt 1.9.4 ADR ergänzende Vorschriften für Gefahrguttransporte mit Lkw bekannt gegeben, die bei der UNECE abrufbar sind. Im ersten Kapitel sind Restriktionen genannt, die nur nationale Beförderungen betreffen. Die Bestimmungen im zweiten Kapitel hingegen gelten für alle Gefahrguttransporte auf niederländischem Gebiet.

Die Regelungen betreffen unter anderem das Be- und Entladen, Tunnelbeschränkungen (beispielsweise wurde der Michiel de Ruijtertunnel in Amsterdam der Kategorie D zugeordnet), das Verhalten bei bestimmten Wetterbedingungen sowie den Fährverkehr.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de