Vereinigtes Königreich zeichnet M309

Die Erleichterung betrifft die Verwendung von Kabeln in Gefahrgutfahrzeugen.

(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:

M309 – Vorschriften für Kabel gemäß Abs. 9.2.2.2.1 – gezeichnet von Deutschland (angekündigt: VkBl. 2018 S. 2) und Frankreich sowie neu vom Vereinigten Königreich (gültig bis 31. Dezember 2018).

Abweichend von den Vorschriften in Abs. 9.2.2.2.1 zweiter Absatz müssen die Kabel nicht wie in den Normen ISO 16750-4:2010 und ISO 16750-5:2010 angegeben geprüft werden. Sie sind jedoch unter Berücksichtigung der Bedingungen in der Umgebung des Fahrzeugs, wie den Temperaturbereichs- und Flüssigkeitsverträglichkeitsbedingungen, für deren Einsatz sie vorgesehen sind, auszulegen.

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