Polen und San Marino haben jeweils mehrere Multilaterale Vereinbarungen gezeichnet.
(mih) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M362 – Beförderung von Druckgefäßen, welche in Übereinstimmung mit der Norm EN 17339 zugelassen sind – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2025 S. 366), Frankreich, Litauen und der Schweiz sowie neu von Polen und San Marino (gültig bis 31. Dezember 2026).
M363 – Beförderung von Fahrzeugen gemäß Sondervorschrift (SV) 666 – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2025 S. 368), Frankreich, Irland, Schweden und Ungarn sowie neu von San Marino (gültig bis 31. Dezember 2026).
M364 – Begleitpapiere gemäß Unterabschn. 8.1.2.2 – gezeichnet von Dänemark, Deutschland (VkBl. 2025 S. 315), Finnland, Frankreich, Norwegen, Polen, Schweden, der Schweiz, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sowie neu von San Marino (gültig bis 31. Dezember 2026).
M366 – Umweltgefährdung durch bleihaltige Metalllegierungen – gezeichnet von Dänemark, Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus), Frankreich, Italien, der Schweiz, der Slowakei und Slowenien sowie neu von Polen und San Marino (gültig bis 31. August 2027).
M368 (modifizierter Ersatz für M329) – Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten – gezeichnet von Italien, Österreich, der Slowakei und Ungarn sowie neu von San Marino (gültig bis 20. September 2030).
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