Dänemark zeichnet M361, das Vereinigte Königreich zeichnet M367.
(mih) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M361 – Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 2025 S. 183), den Niederlanden, Österreich, Polen und Ungarn sowie neu von Dänemark (gültig bis 31. Dezember 2026).
M367 – Beförderung von Gegenständen mit Gas in Kryo-Behältern – gezeichnet von den Niederlanden und San Marino sowie neu vom Vereinigten Königreich (gültig bis 31. Dezember 2028).
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