Update Multilaterale Vereinbarungen

Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß 1.5.1 ADR hat es verschiedene Änderungen gegeben.

(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß 1.5.1 ADR hat es folgende Änderungen gegeben:

M228 – Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen (UN 3480) – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 4/2011), Frankreich, Luxemburg, Österreich und der Schweiz sowie neu von Belgien (gültig bis 26. Dezember 2015).

M259 – Beförderung beschädigter oder defekter Lithium-Zellen oder -Batterien (UN 3090, 3091, 3480 und 3481) – gezeichnet von Belgien, Deutschland (das BMVBS hat die Gegenzeichnung der M259 im VkBl. 14/2013, S. 730 unter der lfd. Nr. 137 bekannt gemacht), Frankreich, Norwegen, Schweden, der Schweiz, Spanien und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Irland und den Niederlanden (gültig bis 31. Dezember 2014). Die M259 betrifft Regelungsinhalte der kommenden Sondervorschrift 376, die Teil des ADR 2015 sein wird.

M260 – Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen (Trockeneis-Problematik) – gezeichnet von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland (VkBl. 12/2013), Frankreich, Lettland, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Italien (gültig bis 31. Dezember 2014). Die M260 erlaubt es, den neuen Absatz 5.5.3.1.4 ADR 2015 vorfristig anzuwenden.

M264 – Kennzeichnung von Flaschenbündeln – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 12/2013), Frankreich, Slowenien, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Schweden (gültig bis 31. Dezember 2014). Dieser Regelungsinhalt ist ebenfalls ein Vorgriff auf das ADR 2015.

Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Vereinbarungstexte sind im Original abrufbar bei UNECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen stehen auf der BMVBS-Internetseite unter www.bmvbs.de zum Download bereit. Die Zusammenstellung wurde Mitte Juli aktualisiert.

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