Update Multilaterale Vereinbarungen

Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß 1.5.1 ADR hat es verschiedene Änderungen gegeben.

(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß 1.5.1 ADR hat es folgende Änderungen gegeben:

M259 – Beförderung beschädigter oder defekter Lithium-Zellen oder -Batterien (UN 3090, 3091, 3480 und 3481) – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 14/2013), Frankreich, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz, Spanien und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Luxemburg (gültig bis 31. Dezember 2014). Die M259 betrifft Regelungsinhalte der kommenden Sondervorschrift 376, die Teil des ADR 2015 sein wird.

M260 – Versandstücke und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen (Trockeneis-Problematik) – gezeichnet von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland (VkBl. 12/2013), Frankreich, Italien, Lettland, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Irland, Luxemburg und Tschechien (gültig bis 31. Dezember 2014). Die M260 erlaubt es, den neuen Absatz 5.5.3.1.4 ADR 2015 vorfristig anzuwenden.

M261
– Ersatz des Verweises auf die Norm EN ISO/IEC 17020:2004 durch einen Verweis auf die Norm EN ISO/IEC 17020:2012 (ausgenommen Absatz 8.1.3) – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 12/2013), Frankreich, Lettland, den Niederlanden, Portugal, Schweden, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, Spanien sowie neu von Luxemburg. Dieser Regelungsinhalt wird im ADR 2015 zu finden sein.

M264 – Kennzeichnung von Flaschenbündeln – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 12/2013), Frankreich, Schweden, Slowenien, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Österreich und Tschechien (gültig bis 31. Dezember 2014). Dieser Regelungsinhalt ist ebenfalls ein Vorgriff auf das ADR 2015.

Multilaterale Vereinbarungen sind anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Vereinbarungstexte sind im Original abrufbar bei UNECE. Die veröffentlichten deutschen Fassungen der von Deutschland gezeichneten Vereinbarungen stehen auf der BMVBS-Internetseite unter www.bmvbs.de zum Download bereit. Die Zusammenstellung wurde Mitte Juli aktualisiert.

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