Update Multilaterale Sondervereinbarungen

Erleichterungen im Schienenverkehr: Deutschland hat die RID 1/2013 und 2/2013 gezeichnet, die Niederlande die RID 1/2013.

(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß 1.5.1 RID hat es folgende Änderungen gegeben:

RID 1/2013 – Ersatz des Verweises auf die Norm EN ISO/IEC 17020:2004 durch einen Verweis auf die Norm EN ISO/IEC 17020:2012 (ausgenommen Absatz 8.1.3) – gezeichnet von Frankreich, Luxemburg, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) und den Niederlanden (gültig bis 28. Februar 2015).

RID 2/2013 – Versandstücke, Wagen und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen – gezeichnet von Frankreich, Luxemburg, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) (gültig bis 31. Dezember 2014). Damit wird es möglich, den neuen Absatz 5.5.3.1.4 RID 2015 vorfristig anzuwenden.

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