Update Multilaterale Sondervereinbarungen

Die jüngsten Änderungen bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß 1.5.1 RID.

Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß 1.5.1 RID hat es folgende Änderungen gegeben:

RID 5/2012 – Beförderung von Heizöl, schwer und von Rückständen von Heizöl, schwer (identisch mit bisheriger RID 5/2011, die bis Ende 2012 galt) – gezeichnet von Belgien, Italien, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Lettland (gültig bis 31. Dezember 2017).

RID 6/2012 – Beförderung von Steinkohle in loser Schüttung – gezeichnet von Deutschland (VkBl. 5/2013), Frankreich, Luxemburg und Spanien sowie neu von den Niederlanden (gültig bis 31. Dezember 2014).

RID 1/2013 – Ersatz des Verweises auf die Norm EN ISO/IEC 17020:2004 durch einen Verweis auf die Norm EN ISO/IEC 17020:2012 (ausgenommen Absatz 8.1.3) – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 12/2013), Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Lettland und Spanien (gültig bis 28. Februar 2015).

RID 2/2013 – Versandstücke, Wagen und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen (Trockeneis-Problematik) – gezeichnet von Belgien, Deutschland (VkBl. 12/2013), Frankreich, Lettland, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Ungarn (gültig bis 31. Dezember 2014). Damit wird es möglich, den neuen Absatz 5.5.3.1.4 RID 2015 vorfristig anzuwenden.

RID 3/2013 – Kennzeichnung von Flaschenbündeln – gezeichnet von Belgien und Frankreich sowie neu von Luxemburg, Schweden, Ungarn und dem Vereinigten Königreich (gültig bis 31. Dezember 2014).

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