Ungültige Multilaterale Vereinbarungen zum ADN

Seit Beginn dieses Jahres sind einige zeitweilige Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN nicht mehr gültig.

(mih) Seit Anfang 2017 dürfen einige zeitweilige Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN nicht mehr angewendet werden:

  • M004 – Beförderung von Heizöl, schwer, und Rückstandsheizöl in Tankschiffen
  • M005 (teilweise) – Beförderung von schwerem Heizöl in Tankschiffen
  • M012 – Verwendung von Tauchpumpen in Wallgängen und Doppelböden von Tankschiffen
  • M013 – Beförderung von Containern mit elektrischen Einrichtungen an der Außenseite des Containers.

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