UNECE: Schriftliche Weisungen angepasst

Ab 1. Januar 2017 sind aktualisierte Schriftliche Weisungen für Gefahrgutbeförderungen per Lkw vorgeschrieben. Die UNECE stellt Muster zur Verfügung.

(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat nun auch Muster der überarbeiteten Schriftlichen Weisungen gemäß Unterabschn. 5.4.3.4 ADR 2017 veröffentlicht. Sie stehen derzeit in den Sprachen Englisch, Französisch und Russisch zur Verfügung.

Laut allgemeiner Übergangsvorschrift im ADR 2017 ist es erlaubt, die bisherigen Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2015 bis 30. Juni 2017 weiter zu verwenden. Und laut Übergangsvorschrift in Unterabschn. 1.6.1.35 ADR 2017 ist es erlaubt, die Schriftlichen Weisungen gemäß ADR 2013 bis ebenfalls 30. Juni 2017 weiter zu verwenden.

In den Schriftlichen Weisungen im ADR 2017 ist u.a. Folgendes geändert:

  • Seite 2: Bei der Bezeichnung der Gefahren beim Gefahrzettel 4.1 werden „polymerisierende Stoffe“ ergänzt.
  • Seite 3: In der linken Spalte wird bei „Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“ der Gefahrzettel nach Muster Nr. 9A eingefügt.

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