Tunnelliste füllt sich

Auf seiner Internetseite hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Übersicht der deutschen Tunnelbeschränkungen veröffentlicht. Bis vor Kurzem nur von Berlin genutzt, ist sie inzwischen schon umfangreicher geworden.

(ak) Tunneldurchfahrtsbeschränkungen sind seit dem 1. Januar 2010 nur noch durch Vergabe einer Kategorie möglich. Für die Kennzeichnung stehen den Bundesländern die Buchstaben B bis E zur Verfügung. Alle Tunnel, die nicht betrachtet wurden, sind mit Ablauf des 31. Dezember 2009 automatisch der Kategorie A zugeordnet, d.h. sie dürfen uneingeschränkt befahren werden.

 

Die bereits vorliegenden Kategorisierungen nach neuem Recht stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf seiner Internetseite in einer Übersicht zusammen. Vorreiter war Berlin, inzwischen haben aber weitere Bundesländer ihre Tunnelkategorien online gestellt. Das BMVBS weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass nur die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen verbindlich sind.

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