Tunnel-Infos auf einen Blick

Das Bundesverkehrsministerium informiert auf seinen Internetseiten über die ihm mitgeteilten Beschränkungen für Straßentunnels.

Mit dem ADR 2007 sind einheitliche Vorschriften für die Beschränkung der Nutzung von Tunneln durch Beförderungseinheiten mit Gefahrgut eingeführt worden. Für die Kennzeichnung stehen die Buchstaben B bis E zur Verfügung.

 

Die bereits vorliegenden Kategorisierungen nach neuem Recht stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf seiner Internetseite in einer Übersicht zusammen. Zwei Berliner Tunnel sind dort als erste aufgeführt.

 

Die Zuständigkeit für die Kategorisierung der Tunnel in Deutschland und die entsprechende Kennzeichnung liegt bei den Ländern. Das BMVBS weist daher ausdrücklich darauf hin, dass nur die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen verbindlich sind.

 

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