So kennzeichnen Sie Gefahrgutversandstücke sicher!

Der unentbehrlicher Helfer am operativen Arbeitsplatz oder in der Gefahrgutschulung

(uj) Die Anforderungen an die Kennzeichnung von Gefahrgutversandstücken sind vielfältig und es gilt eine Reihe von Vorschriften zu beachten, egal ob Beförderung auf der Straße, der Schiene oder dem Wasser. Zunächst müssen einige Grundregeln beachtet werden: Wurde eine geeignete Verpackung ausgewählt? Ist die UN-Nummer auf dem Versandstück aufgebracht? Mit welchem(n) Gefahrzettel(n) muss gekennzeichnet werden und wo sind die Angaben hierzu zu finden? Wie sind leere ungereinigte Verpackungen zu behandeln?

Neben den Grundregeln müssen außerdem etliche Sondervorschriften und -fälle berücksichtigt werden. Hierzu gehört z.B. die Kennzeichnung von Umverpackungen und Bergungsgefäßen. Was ist beim Versand von umweltgefährdenden Stoffen zu beachten und wie müssen Packstücke, die begrenzte oder freigestellte Mengen enthalten, gekennzeichnet werden?

Diverse Freistellungsregeln sind ebenso zu berücksichtigen wie besondere Kennzeichnungen beim Versand von Kühl- und Konditionierungsmitteln, Lithiumbatterien oder radioaktiven Stoffen. Wann sind „Ausrichtungspfeile“ erforderlich und was ist zu tun, wenn Gase transportiert werden sollen? Habe ich es mit Großverpackungen oder IBC zu tun, d.h. ist die Kennzeichnung auf zwei gegenüberliegenden Seiten erforderlich?

Mängel an der Versandstückkennzeichnung sind ein Hauptgrund für häufige Reklamationen und Bußgelder. Eine Gedankenstütze für die häufigsten Sonderfälle in der Praxis kann da besonders hilfreich sein.

Hier empfiehlt sich als unentbehrlicher Helfer die Wandtafel „Gefahrgutversandstücke richtig kennzeichnen“. Diese stellt sowohl die Grundkennzeichnung von Versandstücken als auch die häufigsten Sonderfälle in kompakter Form dar. Über die praktische Vertiefungshilfe „Zum Weiterlesen“ findet der Anwender alle speziellen Inhalte wie beispielsweise zu den kennzeichnungsrelevanten Sondervorschriften.

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