Es wurden die bei der UNECE hinterlegten Angaben zu zuständigen Behörden und Stellen sowie zu kategorisierten Straßentunneln aktualisiert.
(mih) Die ADR-Vertragsparteien notifizieren bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) u.a. die obersten zuständigen Behörden für Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße. Nun hat die Slowakei ihre Informationen aktualisiert. Oberste zuständige Behörde ist nach wie vor das Verkehrsministerium in Bratislava. Aktualisiert wurden die Angaben zu weiteren zuständigen Behörden und Stellen gemäß Abschn. 1.8.4 ADR:
Das Dokument enthält zudem eine Liste mit 13 Straßentunneln in der Slowakei, die nach Abschn. 1.9.5 ADR kategorisiert sind.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!