Slowakei: zuständige Behörden und Tunnel

Es wurden die bei der UNECE hinterlegten Angaben zu zuständigen Behörden und Stellen sowie zu kategorisierten Straßentunneln aktualisiert.

(mih) Die ADR-Vertragsparteien notifizieren bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) u.a. die obersten zuständigen Behörden für Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße. Nun hat die Slowakei ihre Informationen aktualisiert. Oberste zuständige Behörde ist nach wie vor das Verkehrsministerium in Bratislava. Aktualisiert wurden die Angaben zu weiteren zuständigen Behörden und Stellen gemäß Abschn. 1.8.4 ADR:

  • explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff: Genehmigung von Beförderungen in der und durch die Slowakei
  • Prüfung und Klassifizierung von Stoffen der Klasse 1 gemäß Abschn. 2.2.1 und 2.2.51 ADR, Prüfung von Versandstücken gemäß Kap. 6.1 und die Kennzeichnung gemäß Unterabschn. 6.1.3.1 ADR;
  • Klassifizierung, Versandgenehmigungen und Bauart für Klasse 7 gemäß Abschn. 2.2.7 ADR, Genehmigung für Beförderungen von radioaktivem und nuklearem Material (alle UN-Nummern der Klasse 7), Sicherheit und Sicherung bei Beförderungen;
  • Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung von Versandstücken gemäß Kap. 6.1, 6.3, 6.5 und 6.6 ADR mit Ausnahme der Klassen 2 und 7;
  • Baumusterzulassung, Prüfung, Zulassung, Kennzeichnung und Inspektion von Tanks gemäß Kap. 6.8 und 6.10 ADR;
  • Prüfung von Fahrzeugen gemäß Kap. 9.2 bis 9.8 ADR;
  • technische Prüfstellen für die jährliche technische Fahrzeugprüfung gemäß Unterabschn. 9.1.2.3 ADR.

Das Dokument enthält zudem eine Liste mit 13 Straßentunneln in der Slowakei, die nach Abschn. 1.9.5 ADR kategorisiert sind.

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