Die Multilateralen Vereinbarungen betreffen Beförderungen bleihaltiger Metalllegierungen und von bestimmten Abfällen.
(mih) Bei den Multilateralen Vereinbarungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR hat sich Folgendes geändert:
M366 – Umweltgefährdung durch bleihaltige Metalllegierungen – gezeichnet von Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus), Frankreich, Italien, der Schweiz und Slowenien sowie neu von der Slowakei (gültig bis 31. August 2027).
M368 (modifizierter Ersatz für M329) – Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten – gezeichnet Österreich und Ungarn sowie neu von der Slowakei (gültig bis 20. September 2030).
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