Sicherungsvorschriften ausreichend

Die Landverkehrsbestimmungen für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential stellen das richtige Maß an Einschränkung dar. Das ist das Ergebnis einer Studie, die die Europäische Kommission zusammen mit einer Beratergesellschaft erstellte.

Die Europäische Kommission hat eine Studie über den Transport von gefährlichen Gütern mit hohem Gefahrenpotential nach Abschnitt 1.10.3 ADR/RID/ADN erstellen lassen. Der nun veröffentlichte Abschlussbericht vom Oktober 2008 kommt zu dem Ergebnis, dass die Sicherungsbestimmungen ein adäquates Maß an Schutz der Öffentlichkeit bei der geringstmöglichen Einschränkung des Transports gefährlicher Güter gewährleisten. Der Vertreter der Kommission informierte die Arbeitsgruppe zum Transport gefährlicher Güter (WP.15) darüber, dass die Ergebnisse als PDF im Internet zur Verfügung stehen (Inf.13).

 

Bei der Analyse bezogen die Berater der Pira International Consulting Group auch die Entwicklung von Kapitel 1.10 mit ein, modale Vorschriften für den See- und Luftverkehr sowie andere Bestimmungen, die sicherheitsrelevante Auswirkungen haben oder haben können. Der verwendete Fragebogen war von der EU-Kommission und den Beratern gemeinsam erarbeitet und im Januar 2008 verteilt worden. Empfänger waren alle EU-Länder sowie auch Norwegen und die Schweiz, internationale Handelsverbände und auch einige nationale Organisationen für die Verkehrswege Straße, Schiene und Binnengewässer. Der Rücklauf von 100 versandten Fragebögen betrug 54 Stück, davon 18 von Regierungen, 10 von internationalen Handelsverbänden und 26 von nationalen Organisationen. Neben der Auswertung der Fragebögen fanden auch Interviews statt, die mit in das Ergebnis einflossen.

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