Schriftliche Weisungen: auf die richtige Fassung achten

Ab kommendem Jahr müssen Fahrer bei kennzeichnungspflichtigen Gefahrgutbeförderungen aktualisierte Schriftliche Weisungen dabei haben.

(mih) Mit dem Inkrafttreten des ADR 2017 ändern sich ab 1. Januar kommenden Jahres erneut die von den Fahrern bei kennzeichnungspflichtigen Gefahrgutbeförderungen mitzuführenden Schriftlichen Weisungen gemäß Unterabschn. 5.4.3.4. Die IHK Schwaben weist darauf hin, dass die neue Fassung spätestens nach Ablauf der allgemeinen Übergangsfrist ab 1. Juli 2017 verbindlich vorgeschrieben ist. Änderungen hat es u.a. bei Klasse 4.1 (polymerisierende Stoffe) sowie bei Klasse 9 (neuer Gefahrzettel Nr. 9A) gegeben.

Wenn Beförderer den Fahrern die neuen Schriftlichen Weisungen geben, sollten sie die Fahrer dazu anhalten – so die Empfehlung der IHK Schwaben –, die alten Schriftlichen Weisungen unmittelbar zu entsorgen, damit es bei Kontrollen nicht zu unliebsamen Verwechslungen kommen kann. Die deutschsprachige Fassung gemäß ADR 2017 steht auf der Homepage der IHK Schwaben zum Download bereit. Die Schriftlichen Weisungen in Deutsch sowie in zwölf weiteren europäischen Sprachen sind auch bei ecomed-Storck verfügbar.

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