RSEB in den Ländern

Nicht alle Bundesländer haben die RSEB vom 3. September 2009 amtlich eingeführt. Eine Übersicht des Bundesverkehrsministeriums zeigt, welche Regelung wo gilt.

(ak) Zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung und Auslegung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung erarbeiten Bund und Länder die Richtlinien zur Durchführung der GGVSEB (RSEB). Diese enthalten Anwendungshinweise zu GGVSEB und ADR/RID/ADN/ADNR, Formblätter, Muster sowie einen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog.

 

Die Bundesländer setzen die RSEB in allgemeine Verwaltungsvorschriften um. Dabei kann es zu Ergänzungen der Erläuterungen kommen. Einer Übersicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur "Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RSEB)" lässt sich der aktuelle Stand entnehmen.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de