RSEB in den Ländern

Die neuen Richtlinien zur Durchführung der GGVSEB sind inzwischen in fast allen Bundesländern eingeführt worden.

(ak) Nach Informationen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) haben die meisten deutschen Bundesländer die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RSEB) vom 29. April 2011 durch Bekanntmachung oder anderweitigen Hinweis eingeführt.

 

Bayern hat dies unter Abweichungen getan. In Thüringen ist eine Kommission zum Abbau von Verwaltungsvorschriften noch damit beschäftigt, die RSEB zu prüfen. Für Baden-Württemberg und Berlin-Brandenburg fehlen entsprechende Informationen. Die vom BMVBS ins Netz gestellte Übersicht gibt genauere Auskunft.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de