RSEB in den Bundesländern
Das BMVBS hat erneut zusammengestellt, ob und wie die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut in den Bundesländern eingeführt wurden.
(mih) Das Gefahrgutreferat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat eine überarbeitete Liste veröffentlicht, in der aufgeführt ist, ob und wie die „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut)“ (RSEB) vom 8. Mai 2013 (VkBl. 2013 S. 558) in den Bundesländern eingeführt wurden.

