Die aktualisierten Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut sollen eine einheitliche Durchführung der GGVSEB, GbV, GGAV und ODV im Landverkehr in Deutschland gewährleisten.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die neuen Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB – mit Datum vom 19. Juni 2025 bekannt gemacht (VkBl. 2025 S. 342 und Sonderdruck B 2207).
Die RSEB berücksichtigen die jeweils zuletzt durch Verordnung vom 19. Juni 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 147) geänderte
Gleichzeitig werden die RSEB vom 29. August 2023 (VkBl. 2023 S. 515) aufgehoben.
Die RSEB wurden gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden ausgearbeitet und sollen als deren allgemeine Verwaltungsvorschriften eingeführt werden, um eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland zu gewährleisten.
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