RSEB 2013 ist in Kraft

Die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut sind bekannt gemacht worden.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ­(GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen – RSEB“ im Verkehrsblatt (VkBl.) 2013 S. 558 unter der lfd. Nr. 89 bekannt gemacht.

Diese Richtlinien berücksichtigen die GGVSEB in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 I S. 110 sowie die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vom 25. Februar 2011 (BGBl. 2011 I S. 341), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. 2012 I S. 2175). Gleichzeitig werden die RSEB vom 29. April 2011 (VkBl. 2011 S. 354) aufgehoben.

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