RSE - Berichtigung und Ergänzung

Im Verkehrsblatt 11/08 wurde unter der lfd. Nr. 76 auf S. 322 die 1. Ergänzung und Berichtigung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn - GGVSE-Durchführungsrichtlinien/RSE - veröffentlicht. Neben einfachen redaktionellen Korrekturen gibt es auch inhaltliche Klarstellungen. Sie betreffen u.a. die Beförderung von Lithiumzellen/-batterien, die Schreibweise des Ausdrucks "Umverpackung", die Angabe der UN-Nummer auf Gefahrzetteln und Placards, die bauseitige Ausführung von Verrohrungen bei Sattelaufliegern mit Tanks zur Beförderung von Gasen. Abgedruckt werden einige Bescheinigungsmuster, eine Übersicht von Tankcodes für Sonderfälle und die neue Anlage 19 "Muster für die Bestimmung von Rangierbahnhöfen mit internen Notfallplänen gemäß Kapitel 1.11 RID".

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