RIS-Definitionen

Begriffsbestimmungen zu River Information Services (RIS) online abrufbar

(ur) Die Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services – RIS) durchdringen mittlerweile fast alle Bereiche der europäischen Binnenschifffahrt. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat jetzt eine Webseite mit den wichtigsten Begriffsbestimmungen zu den RIS veröffentlicht mit dem Ziel, die Nutzung der RIS zu erleichtern und zu fördern. Im Verlauf der Entwicklung und Implementierung der RIS haben die damit befassten Expertengruppen und internationalen Organisationen eine Vielzahl von Begriffen im Zusammenhang mit den RIS definiert. Um möglichen Schwierigkeiten aufgrund des Nebeneinanders konkurrierender oder divergierender Definitionen vorzubeugen, sind alle relevanten Begriffsbestimmungen in einem einzigen Dokument zusammengefasst.  Dieses Dokument ist ab sofort über die von der ZKR erstellte und verwaltete Website http://www.risdefinitions.org öffentlich zugänglich. 


Die Website ist interaktiv gestaltet – die Nutzer sind eingeladen, zur Sammlung und Pflege dieser Informationen beizutragen, indem sie bei Bedarf Änderungen und neue Definitionen für die Website vorschlagen. So kann der Informationsbestand zu den RIS-Definitionen fortlaufend erweitert und aktualisiert werden. Die ZKR unterstützt seit fast 15 Jahren die Entwicklung und Implementierung der RIS. Den Wunsch der europäischen RIS-Experten, dass sie die RIS-Definitionen pflegen soll, wertet die ZKR als Zeichen der Anerkennung, insbesondere in die Kompetenz ihrer Arbeitsgruppe RIS. Neben den RIS-Definitionen hat die ZKR auch eine allgemeine Datenbank für Rhein- und Binnenschifffahrtsterminologie entwickelt.

Diese steht unter der Bezeichnung MINT (Multilingual Inland Navigation Terminology http://mint.ccr-zkr.org/) auf der Webseite der ZKR allen Interessierten zur Verfügung.

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