RID gilt auch für Öl-Tender

Künftig müssen Zusatz-Tender mit Ölvorratsbehältern für Dampflokomotiven den Anforderungen des RID entsprechen.

(ak) Das Eisenbahn-Bundesamt hat darauf hingewisen, dass ab dem 1. Juli 2011 die Gruppe der Heizöle (schwer) bzw. Schweröle unter die Vorgaben des RID fällt. Zusatz-Tender mit Ölvorratsbehältern müssen daher ab diesem Datum die Anforderungen des RID einhalten. Als Tender werden Vorratsbehälter für Dampflokomotiven bezeichnet. Die heute verwendeten Fahrzeuge dürfen künftig nicht mehr für diesen Zweck eingesetzt werden.

 

Grundlage für diese Änderung ist, dass die Europäische Vereinigung von Erdölunternehmen für Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit in Raffinerien und Transport (concawe) die gefahrstoffrechtliche Einstufungsempfehlung der Gruppe "Heavy fuel oil" aufgrund neuer Erkenntnisse von R52/53 (schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben) auf R50/53 (sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben) geändert hat.

 

Auch die Arbeitsgruppe "Klassifizierung" des Ständigen Ausschusses Gefahrgutbeförderung (AGGB) des Gefahrgut-Verkehrs-Beirates beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat diese Einstufungsempfehlung bei seiner Sitzung am 24. November 2010 bestätigt.

 

Heizöl (schwer)/Schweröl/Bunker C sind deshalb als umweltgefährdender Stoff der Klasse 9 zu klassifizieren (voraussichtlich mit UN 3082). Die Zusatz-Tender fallen auch nicht unter die in Abschnitt 1.1.3 RID aufgeführten Freistellungen. Denn anders als reguläre Schlepptender sind sie mit der Dampflok nicht fest verbunden. Das Eisenbahn-Bundesamt hat bereits jetzt entsprechende Kontrollen angekündigt.

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