RID-Änderungsverordnung

Mit der 15. Änderungsverordnung zum RID wird der Verweis auf die Norm EN 13094:2004 abgeändert: Nach dem 1. Januar 2010 gebaute Tanks müssen die Nachfolgenorm EN 13094:2008 anwenden.

(ak) Im Bundesgesetzblatt II Nr. 40 vom 29. Dezember 2009 ist auf Seite 1290 die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (15. RID-Änderungsverordnung) vom 22. Dezember 2009 bekannt gegeben worden.

 

Damit setzt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die bei der 46. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter beschlossenen Änderungen der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) – Anhang C zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2008 (BGBl. 2008 II S. 475, 899, 1334; 2009 II S. 1188) – mit Wirkung vom 1. Juli 2009 in Kraft.

 

Die Änderungen beziehen sich auf folgende Überschriften in Unterabschnitt 6.8.2.6 der Tabelle:

  • "für Tanks mit einem höchsten Betriebsdruck von höchstens 50 kPa zur Beförderung von Stoffen, für die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 12 eine Tankcodierung mit dem Buchstaben "G" angegeben ist" und
  • "für Tanks zur Beförderung flüssiger Erdölprodukte, anderer gefährlicher Stoffe der Klasse 3 mit einem Dampfdruck bei 50 °C von höchstens 110 kPa und von Benzin, die keine Nebengefahr giftig oder ätzend haben"

 

Der dortige Verweis auf die Norm EN 13094:2004 erhält einen neuen Wortlaut: Die Anwendung von EN 13094:2004 ist für Tanks zugelassen, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2009 gebaut wurden. Rechtsverbindlich für Tanks, die ab dem 1. Januar 2010 gebaut wurden, ist hingegen die Anwendung von EN 13094:2008. Für solche mit Baudatum vor dem 1. Januar 2010 ist diese aber ebenfalls zugelassen.

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