RID 2015 berichtigt

Das BMVI hat zwei Fehlerverzeichnisse der OTIF zum RID 2015 bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BVMI) hat die Fehlerverzeichnisse 1 und 2 der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zum RID 2015 mit Datum vom 31. August 2015 bekannt gemacht (BGBl. 2015 II S. 1143). Die Fehlerverzeichnisse in Französisch und Deutsch beziehen sich auf die Neufassung des RID 2007 vom 16. Mai 2008 (BGBl. 2008 II S. 475; Anlageband) sowie die 19. RID-Änderungsverordnung vom 31. Oktober 2014 (BGBl. 2014 II S. 890; Anlageband).

Die beiden Fehlerverzeichnisse in Deutsch enthalten neben den in den OTIF-Fehlerverzeichnissen 1 (vom 28. November 2014) und 2 (vom 1. Mai 2015) enthaltenen inhaltlichen Änderungen noch weitere Korrekturen (redaktionelle Änderungen sind unten nicht aufgeführt):

  • Unterabschn. 1.6.1.37: Die Übergangsfrist für verkleinerte Großzettel (Placards) endet bereits am 31. Dezember 2017 (und nicht erst am 1. Januar 2018).
  • Abs. 2.2.51.1.7 b) (iii): „Verpackungsgruppe II“ ändern in „Verpackungsgruppen I und II“.
  • Kap. 3.2 Tabelle A: Bei UN 2212 Asbest, Amphibol ist in Spalte 6 die Sondervorschrift 542 hinzuzufügen.
  • Kap. 3.2 Tabelle A: Bei UN 2590 Asbest, Chrysotil ist in Spalte 6 die Sondervorschrift 542 zu streichen.
  • Kap. 3.3 Sondervorschrift 529: Der letzte Satz erhält folgenden Wortlaut: „Quecksilber(I)chlorid (Calomel) ist ein Stoff der Klasse 6.1 (UN-Nummer 2025).“
  • Abs. 5.2.1.7.5: „der Absätze und Abschnitte 5.1.5.2.1, 6.4.22.1 bis 6.4.22.4, 6.4.23.4 bis 6.4.23.7 und 6.4.24.2“ ändern in „der Absätze und Unterabschnitte 1.6.6.2.1, 5.1.5.2.1, 6.4.22.1 bis 6.4.22.4 und 6.4.23.4 bis 6.4.23.7“.
  • Unterabschn. 6.2.2.4: In der Tabelle in der Spaltenüberschrift der letzten Spalte „für die Herstellung anwendbar“ ändern in „anwendbar“.
  • 6.7.4.14.10: „, 6.7.4.14.5“ streichen.

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