RID 2013 geändert

Die 18. RID-Änderungsverordnung ist rückwirkend zum 1. Mai dieses Jahres in Kraft getreten.

(mih) Im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil II Nr. 13 vom 7. Juni 2013 Seite 562 wurde die 18. RID-Änderungsverordnung (18. RIDÄndV) vom 25. Mai 2013 bekannt gemacht. Die Verordnung ist mit Wirkung vom 1. Mai 2013 in Kraft getreten.

Die 18. RIDÄndV enthält drei Korrekturen:

  • Verpackungsanweisung P114a in Unterabschnitt 4.1.4.1 (als Außenverpackungen sind auch Fässer aus Sperrholz (1D) zugelassen)
  • Verpackungsanweisung P903 Absatz 2 Buchstaben a) und b) in Unterabschnitt 4.1.4.1 (Bedingungen für Zellen oder Batterien neu gruppiert und modifiziert)
  • Absatz 2.2.62.1.5.7 (Verweis geändert)

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