Punkte für Verlader und Fahrzeugführer

Künftig sollen Gefahrgutverstöße auch mit Punkten in Flensburg geahndet werden.

(ur) Im Zuge der Umgestaltung der Verkehrszentralregister (neu: Fahreignungsregister) plant das BMVBS einige Verstöße gegen die Gefahrgutvorschriften auch mit einem Punkt zu bewerten. Betroffen wären der Verlader und Fahrzeugführer i. V. m. § 29 (1) GGVSEB und der Beförderer i. V. m. § 19 (2) Nr. 6, 15 und 17 GGVSEB. Dies berichtet die IHK Schwaben in der Ausgabe 06/12 des von ihr herausgegebenen Gefahrgut Newsletters.

Zur Begründung wird die Parallelität angeführt, dass die GGVSEB mit Geldbuße bedrohte Handlungen enthält, die zum Teil auch Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz sind. Es sei unverständlich, dass eine Zuwiderhandlung bei nicht ausreichender Ladungssicherung (z. B. einer Waschmaschine) im Register als StVG-Delikt erfasst wird, aber ein Ladungssicherungsverstoß bei Gefahrguttransporten, wegen der Existenz einer Spezialvorschrift zwar geahndet, aber nicht in das Register eingetragen wird, weil die Rechtsgrundlage dafür fehlt.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de