Punkte für Verlader und Fahrzeugführer
Künftig sollen Gefahrgutverstöße auch mit Punkten in Flensburg geahndet werden.
(ur) Im Zuge der Umgestaltung der Verkehrszentralregister (neu: Fahreignungsregister) plant das BMVBS einige Verstöße gegen die Gefahrgutvorschriften auch mit einem Punkt zu bewerten. Betroffen wären der Verlader und Fahrzeugführer i. V. m. § 29 (1) GGVSEB und der Beförderer i. V. m. § 19 (2) Nr. 6, 15 und 17 GGVSEB. Dies berichtet die IHK Schwaben in der Ausgabe 06/12 des von ihr herausgegebenen Gefahrgut Newsletters.
Zur Begründung wird die Parallelität angeführt, dass die GGVSEB mit Geldbuße bedrohte Handlungen enthält, die zum Teil auch Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz sind. Es sei unverständlich, dass eine Zuwiderhandlung bei nicht ausreichender Ladungssicherung (z. B. einer Waschmaschine) im Register als StVG-Delikt erfasst wird, aber ein Ladungssicherungsverstoß bei Gefahrguttransporten, wegen der Existenz einer Spezialvorschrift zwar geahndet, aber nicht in das Register eingetragen wird, weil die Rechtsgrundlage dafür fehlt.

